Wer darf sich Journalist nennen?
„Berufsjournalist“ ist jede Person, die ihre Tätigkeit im Sinne des Gesetzes vom 11. April 2010 ausübt:
Darüber hinaus verpflichtet sich der Journalist, den Ethikkodex des Presserats einzuhalten:
„Berufsjournalist“ ist jede Person, die ihre Tätigkeit im Sinne des Gesetzes vom 11. April 2010 ausübt:
Darüber hinaus verpflichtet sich der Journalist, den Ethikkodex des Presserats einzuhalten:
Sie wurden ausgeloggt.