Willkommen auf der Seite des Presserats (CdP)

Es hat lange gedauert, bis dass sich die geschriebene Presse in Luxemburg endlich unter einem Dachverband organisiert hat. Denn obwohl es seit dem 19. Jahrhundert in Luxemburg eine “etablierte” und regelmäßig erscheinende lokale Presse gibt, dauerte es bis 1979, ehe der Presserat per Gesetz eingesetzt wurde.

Am 20. Dezember 1979 wurde die “Loi relative à la reconnaissance et à la protection du titre professionnel de journaliste” vom Parlament verabschiedet. Also kurz nachdem die Regierung Thorn-Vouel (die erste ohne konservative Beteiligung seit dem Zweiten Weltkrieg) abgelöst worden war. Die sozialliberale Koalition hatte bereits 1976 die staatliche Pressehilfe eingeführt, um ein massives Zeitungssterben zu verhindern.

Zu bemerken bleibt, dass der Text des Gesetzes vom damaligen CSV-Premier Pierre Werner und vom ehemaligen Premier und kurzzeitigen Justizminister, dem Liberalen Gaston Thorn, unterschrieben wurde. Es gab damals weder einen Minister noch einen Staatssekretär, der für die Medienpolitik verantwortlich gezeichnet hätte.

Die Funktionen des Presserates sind vielfältig. Die, die von der Öffentlichkeit wohl am meisten wahrgenommen wird, ist die Vergabe der offiziellen Presseausweisen. Diese gehen an Journalisten, die entweder bei einem der in Luxemburg ansässigen Medienhäusern angestellt sind oder auch an freischaffende Journalisten. Bedingungen sind u.a. der Nachweis, dass der/die Antragsteller(in) den Großteil seines/ihres Einkommens aus der journalistischen Arbeit bezieht und eine zweijährige Stagezeit, während der vom Presserat organisierte obligatorische Kurse besucht werden müssen, hinter sich gebracht hat. Die Themen der Kurse sind der Ethikkodex, die Autorenrechte, die Luxemburger Institutionen, das Pressegesetz, usw.

Herausgegeben werden die Presseausweise von der Kartenkommission. Diese ist paritätisch mit Journalist(inn)en und Verleger(inne)n besetzt, der Vorsitz hat der/die jeweilige Präsident/in des Presserates. Dieser Kommission wird eine größere Bedeutung zukommen, sollte die Reform des Pressehilfegesetzes einmal unter Dach und Fach sein. Diese Reform sieht nämlich u.a. vor, dass die finanzielle Hilfe nicht mehr an der Quantität der redaktionellen Beiträge, sondern an der Qualität festgemacht wird, d.h. die Zahl der eingestellten Journalist(inn)en mit Presseausweis wird ausschlaggebend sein.

Die Vollversammlung des Presserates ist ebenfalls paritätisch aus Journalist(inn)en und Verleger(inne)n besetzt. Die Mandatszeit beträgt zwei Jahre. Die Zahl der Mitglieder schwankt zwischen 30 und 34. Die Vollversammlung trifft sich periodisch, um die Arbeit und die Vorschläge des Exekutivbüros zu diskutieren und zu verabschieden.

Das Exektivbüro (ebenfalls paritätisch besetzt) besteht aus dem/der Präsident(in), dem/der Generalsekretär(in), dem/der Kassierer(in), zwei Vize-Präsident(inn)en und drei Beisitzenden. Die drei erstgenannten Ämter wechseln alle zwei Jahre zwischen der Verleger- und der Journalistengruppe.

Neben der Kartenkommission gibt es im Presserat auch noch weitere Kommissionen: Die “Commission des plaintes”, die sich um Einsprüche aus der Bevölkerung gegenüber Medienschaffenden kümmert, die “Commission d’appel des cartes”, die sich um die Rekurse bei Verweigerung des Presseausweises kümmert, die Ausbildungskommission, die die Aus- und Weiterbildungskurse für angehende und bereits etablierte Journalisten organisiert, die Kommission, die sich mit “Media Literacy” beschäftigt und u.a. den alljährlichen “Concours jeune journaliste” mit dem SCRIPT und dem Unterrichtsministerium organisiert, usw.

Eine wichtige Aufgabe des Presserates ist es, Wächter über den Ethikkodex für Berufsjournalist(inn)en zu sein. Bei der Vergabe des Presseausweises erhält jede(r) Berufsjournalist(in) eine gebundene Ausgabe des Pressegesetzes und des Deontologiekodexes. Der Erhalt dieser Schriftstücke muss jeder mit seiner Unterschrift quittieren.

Anfangs in einem Gebäude am Theaterplatz in Luxemburg/Stadt angesiedelt befindet sich der Presserat heute in der avenue de la Gare 52, L-1610 Luxemburg. Das administrative Büro (Sekretärin: Myriam Kerschen) ist an den Werktagen morgens und nachmittags geöffnet und telefonisch erreichbar unter der Nummer 00352 22 23 11-1. Mailaddresse: secretariat@press.lu.

 

Am Rande bemerkt

Die Einsetzung von Presseräten für die Selbstregulierung der Presse geht zurück bis ins Jahr 1916. Damals wurde der schwedische Presserat ins Leben gerufen. Diese Idee wurde 1927 von Finnland, ein Jahr später von Norwegen übernommen. Erst 1947 wurde das Konzept des “General Council of the press” in Großbritannien in die Realität umgesetzt. Weitere Presseräte gab es ab 1956 in Deutschland, ab 1961 in Österreich und ab 1968 in den Niederlanden. Heute werden etwa weltweit 40 Presseräte gezählt, die Hälfte davon in Europa.

 

Die Rolle des Presserates

Claude-Jean Bertrand, Experte auf dem Gebiet der Medien, sagte bei einem europäischen Treffen der “Press Complains Commissions” in London im Jahre 1999 folgendes: “A press council is a non-governmental association of people who wish to protect the freedom an quality of the news media, mainly by making them accountable to the public. And they do this mainly – but not only – by receiving complaints from the public, and giving their opinion on such grievances – with no power to punish except by exposure, i.e. publication.”